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Polizei Baden-Württemberg
Graffiti
 
   
Unerwünschtes Sprayen ist keine Kunst
"Bisher hatte ich keinen Ärger mit der Polizei. Das ist jetzt vorbei. Neulich wurde ich beim Sprayen erwischt. Max stand Schmiere. Irgendwie hat sich das alles nicht gelohnt."

Sachbeschädigung - GraffitiUnerlaubte Graffiti sind Sachbeschädigungen und der Verursacher ist schadenersatzpflichtig. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind strafunmündig, können aber bereits ab dem siebenten Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig gemacht werden. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt.

Du merkst: Immer dort, wo es der Eigentümer nicht ausdrücklich und nachweislich erlaubt hat, ist Sprayen kein Spaß, sondern absolut verboten! Bestraft wird auch, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert oder wie Max Schmiere stand.

Erwischt und dann?
  • Strafanzeige
  • Vorladung zur Polizei, Staatsanwalt und Gericht
  • Hausdurchsuchung
  • Stress mit Deinen Eltern
  • Stress mit Schule oder Arbeitsstelle

Neben der Strafe der Jugendgerichte bekommt der Sprayer die Rechnung der Geschädigten. Dafür können diese einen Schuldtitel bei Gericht erwirken (Bescheinigung vom Gericht, dass der Sprayer zahlen muss) - und der hat eine Laufzeit von 30 Jahren!

Sei dir über die Folgen des verbotenen Sprayens im Klaren:
  • Strafe durch Gericht: gemeinnützige Arbeit (z. B. Entfernen von illegalen Graffiti) oder gerichtliche Auflagen
  • Geldforderung durch geschädigte Eigentümer
  • Wenn nur ein Täter von einer Gruppe beim illegalen Sprayen erwischt wird, haftet er für die Zahlung des gesamten Schadens (gesamtschuldnerische Haftung).

Im Fall der Fälle sind Rat und Hilfe gefragt
Wichtig ist, dass du mit deinen Eltern ganz ehrlich sprichst. Sie sind deine gesetzlichen Vertreter und können einen Anwalt beauftragen, der dich berät, wenn dieses notwendig sein sollte. In den Jugendämtern gibt es Jugendgerichtshelfer, mit denen du alles bereden kannst und die auch beim Gerichtsverfahren anwesend sind. Jugendfreizeiteinrichtungen unterstützen dich ebenfalls mit Rat und Tat.

Wenn du weitere Hilfe benötigst, wende dich vertrauensvoll telefonisch an die Kinder- und Jugendnotdienste.

Weitere Informationen bekommst an folgenden Stellen:
 
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