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Polizei Baden-Württemberg
Sexualdelikte
 
   
Sexualtaten zerstören Lebensgefühle
Die sexuelle Selbstbestimmung ist für alle Menschen ein Grundrecht. Verstöße gegen diese Selbstbestimmung werden im Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht. Für Erwachsene kann dies Haftstrafen oder die Unterbringung in geschlossenen psychiatrischen Krankenhäusern bedeuten. Jugendliche Täter erwarten individuelle Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht.


Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch haben viele Gesichter. Oft kannst du sie ganz unverhohlen wahrnehmen, manchmal verschleiert ein Täter zunächst seine wahren Absichten. Dabei geht es ihm immer um Macht über das vermeintlich schwächere Opfer.

Beispiele vom sexistischem Verhalten bis hin zum Missbrauch sind:
  • Belästigungen oder Beleidigungen,
    - ob am Telefon, in der Schule oder am Arbeitsplatz,
    - mit Worten oder durch Berührungen,
    - schriftlich oder mündlich,
  • anzügliche Bemerkungen, Gesten, Blicke,
  • exhibitionistische Handlungen
    (ein Mann zeigt sich mindestens teilweise nackt und befriedigt sich vielleicht dabei selbst),
  • Geschlechtsverkehr gegen den Willen des minderjährigen Partners,
  • das Zeigen pornografischer Fotos oder Filme vor Minderjährigen,
  • das Anfertigen und Verbreiten von kinderpornografischen Fotos oder Filmen,
  • alle sexuellen Handlungen mit Kindern.
Sexualtaten werden auch in der Öffentlichkeit, aber am häufigsten in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis begangen. Je enger die Beziehung zwischen Opfer und Täter ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Missbrauch über eine längere Zeit und mit großem psychischem Druck begangen wird. Ein Opfer tut sich in diesem Fällen besonders schwer, andere zu informieren.

Straftaten gegen die „sexuelle Selbstbestimmung“ können das weitere Leben eines Opfers massiv beinträchtigen. Nicht selten leiden sie lange Zeit an den Folgen solcher Taten.

Ratschläge und Hilfen findest du unter Probleme/Lösungen -> Sexuelle Gewalt
 
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