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Polizei Baden-Württemberg
Das neue Jugendschutzgesetz
 
   
Vorfahrt für eure Sicherheit
Gesetz zum Schutz der Jugend in der ÖffentlichkeitErinnerst du dich noch an die Tage, als du zum ersten Mal ganz allein auf deinen Schulweg gegangen bist? Da sind sicherlich manchmal Sachen passiert, die dich verwirrt und bei dir Angst ausgelöst haben. Mit zunehmendem Alter lernst du, besser mit diesen Konstellationen umzugehen und dich nicht in Gefahr zu bringen.

Damit ganz allgemeine bedrohliche Situationen gar nicht erst entstehen, gibt es das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Dieses soll Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen wie finanzieller Ausbeutung, seelischen Zwängen oder Gefahren der Sucht und anderen Abhängigkeiten bewahren.

Das Gesetz wendet sich jedoch ausdrücklich an Erwachsene, z. B. an Gaststätten- oder Verkaufspersonal, die dich mit Hilfe der darin enthaltenen Regelungen davor schützen sollen, in irgendwelche Zwangslagen zu geraten. Das JuSchG gibt zudem deinen Eltern Auskunft darüber, was sie dir von Gesetz wegen erlauben können. Das heißt jedoch nicht, dass sie dir diese Erlaubnis geben müssen.


Unter verschiedenen Stichworten haben wir einige Passagen aus dem JuSchG zusammengefasst, die für dich von Bedeutung sein können.

Das Jugendschutzgesetz als PDF-Dokument zum herunterladen findest du hier. Dort findest Du ebenfalls Übersetzungen in andere Sprachen.

Altersgrenzen
In den Regelungen des Jugendschutzgesetzes gibt es manchmal Altersabstufungen. Sicher hast du auch schon bemerkt, dass du mit Situationen, die dir früher vielleicht bedrohlich vorkamen, mittlerweile sehr gut zurechtkommst. Mit zunehmendem Alter lernst du schwierige Situationen besser einzuschätzen und dich angemessen zu verhalten. Dadurch wird die Notwendigkeit, dich per Gesetz zu schützen, zunehmend geringer. Das JuSchG unterscheidet meist zwischen Kindern und Jugendlichen.

Erziehungsberechtigung/Erziehungsbeauftragung
Im Jugendschutzgesetz ist außerdem geregelt, wer in welcher Situation Verantwortung für Kinder oder Jugendliche tragen kann. Man unterscheidet hierbei zwischen Personensorgeberechtigten und Erziehungsbeauftragten.

Deine Eltern als Personensorgeberechtigte sind immer für dich verantwortlich, können aber unter gewissen Voraussetzungen diese Verantwortung an einen Erziehungsbeauftragten delegieren.

Dieser übernimmt in rechtlicher Hinsicht die volle Verantwortung für dich, d.h. er hat alle Rechte, aber eben auch alle Pflichten! Daher sollten deine Eltern darauf achten, dass der Erziehungsbeauftragte verantwortungsbewusst ist und sich so weit im JuSchG auskennt, dass er weiß, was er dir überhaupt erlauben darf.

(In den Erläuterungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur erziehungsbeauftragten Person heißt es: "Erziehungsbeauftragt kann jede volljährige Person sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt - sie muss freilich im Rahmen der übertragenen Aufgaben Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken...".

Die Bayerische Staatsregierung hat dies noch klarer geregelt:
"..... Der volljährige Partner oder die volljährige Partnerin einer minderjährigen Person kann keinen Erziehungsauftrag wahrnehmen, da in Beziehungen kein Autoritäts- sondern ein partnerschaftliches Verhältnis besteht, so dass notwendige erzieherische Interventionen in der Praxis im Regelfall unterbleiben. Das Gleiche gilt in der Regel für die Beauftragung von (bloßen) Freunden, Freundinnen, Kameraden oder Bekannten der minderjährigen Person. Auch hier kann in der Regel von dem Bestehen eines Autoritätsverhältnisses nicht ausgegangen werden.")


Wir empfehlen dir, eine solche Beauftragung in schriftlicher Form dabei zu haben, denn nur das hilft im Falle einer Kontrolle und vermeidet Ärger. Eine Vorlage findest du hier:

Formular zur Erziehungsbeauftragung

Interaktiver Jugendschutz-Trainer
Beim interaktiven Jugendschutz-Trainer kann jeder spielerisch und
schnell sein Wissen über den Jugendschutz überprüfen und sich in den
praktischen Fragen fit machen.

Kurzübersicht Jugendschutz
Eine Kurzübersicht über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes findest du hier.
 
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