Was würdest du sagen, wenn jemand dein Fahrrad demoliert oder dein Handy zerkratzt? Du wärst sauer, wütend, traurig und würdest dich sicherlich fragen, warum das gerade dir passiert. Hat jemand was gegen dich? Oder bist du ein Zufallsopfer?
 | | Besonders ärgerlich ist, wenn man den oder die Täter nicht erwischt: Dann bleibst du nämlich auf dem Schaden sitzen. Im Grunde geht es so jedem, dem man etwas kaputt macht. |
Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch ist, wenn man eine Sache - zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Handy - rechtswidrig beschädigt oder zerstört. Sachbeschädigung ist ein Vergehen, das mit bis zu 2 Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Sogar mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ (§ 304 Strafgesetzbuch) begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die nicht nur einer bestimmten Person gehören sondern beispielsweise zur öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit unter anderem demolierte Telefonhäuschen oder Parkbänke, zerkratzte Scheiben oder aufgeschlitzte Sitze in Zügen sowie Wandschmierereien an der Bushaltestelle. Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen.
Bei Frust oder überschüssiger Energie gibt es bestimmt bessere Möglichkeiten als die, fremde Sachen zu beschädigen.
Übrigens: Falls man erwischt wird, kann es richtig teuer werden. Denn neben der oben genannten Strafe kommt natürlich noch die Schadenswiedergutmachung hinzu. Wie immer gilt das nicht nur für den Täter selbst, sondern auch für den, der „nur“ dabei war. |